Informationen zum Hörwurm:

Teilnahmebedingungen

Am Hörspielwettbewerb ‚Der Hörwurm‘ können alle niedersächsischen Grundschulen teilnehmen ebenso Horte, die Grundschülerinnen und Grundschüler nachmittags betreuen. Wichtig ist, dass die Gruppe aus Grundschülerinnen und Grundschülern besteht.

Eingereicht werden soll ein Hörspiel von höchstens 10 Minuten Länge und eine kurze Projektbeschreibung.

Die Entscheidung, ob man auf eine bereits vorhandene Geschichte (Bitte auf Urheberrechte achten!) zurückgreift oder eine neue Geschichte entwickelt, steht frei. Wichtig ist, die Geschichte so in eine Folge von Hörszenen umzusetzen, dass ein Hörbild im Kopf entstehen kann.

Auch Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Hörspielproduktion im zweiten Halbjahr einer 4. Klasse sind, können am Wettbewerb teilnehmen, auch wenn sie dann bis zum Einsendeschluss bereits weiterführende Schulen besuchen.

Das fertige Hörspiel muss als Audiodatei in einem gängigen Audioformat eingereicht werden. Zu empfehlen sind die Formate „mp3“ oder „wav“. Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über den Upload-Link, der nach Absenden der Anmeldung erscheint.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:

Joachim Weber: joachim.weber@nibis.de, Tel: 0511 / 712 95 50

Termine

Der Hörwurm 2023/24 startet offiziell im Juni 2023. Dazu werden wieder Flyer und Plakate an die Grundschulen in Niedersachsen versendet.
Der Einsendeschluss ist der 15. Januar 2024.

Kontaktadresse:

Joachim Weber
Medienzentrum der Region Hannover
Plathnerstraße 3a
30175 Hannover
Telefon: 0511 / 712 95 50
Telefax: 0511 / 712 95 49
E-Mail: joachim.weber@nibis.de

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